Was sind „IV-fremde Gründe“ ?

Es ist geplant, die IV-Beitragssätze per 1. Januar 2006 zu erhöhen. Ausserdem hat die Regierung auch angekündigt, dass dem Landtag Mitte 2006 eine weitere Gesetzesvorlage präsentiert werden soll, bei der dann die Leistungsseite der Invalidenversicherung betroffen ist. Die AHV-IV-FAK-Anstalten möchten diese Entwicklung zum Anlass nehmen, um mit einer Reihe kurzer Beiträge über ein paar Zusammenhänge zu informieren.

Viele Leute meinen, dass jemand, der wegen einer Krankheit die frühere Arbeit nicht mehr machen kann, automatisch „vollinvalid“ ist. Das stimmt nicht.

Einer der häufigsten Fehler bei der IV-Grad-Bemessung liegt darin, dass „IV-fremde Gründe“ nicht erkannt werden. Wenn jemand z.B. sein Leben lang körperlich schwer gearbeitet hat, dann kann es häufig dazu kommen, dass er oder sie diese Arbeit irgendwann nicht mehr machen kann. Der Arzt stellt in einem solchen Fall sicher fest, dass die bisherige Arbeit nicht mehr möglich ist. Der Arzt ist jedoch nicht nur zur Arbeitsfähigkeit im früheren Beruf gefragt; er muss auch eine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in anderen (leichteren) Berufen abgeben.

Wenn der Arzt sich bei dieser Frage davon beeinflussen lässt, dass sein Patient „sowieso keinen Arbeitgeber mehr finden kann“, weil er z.B. körperlich angeschlagen und ohne spezielle Ausbildung ist, dann wird er vielleicht angeben, dass seinem Patienten auch keinerlei andere Arbeit mehr zumutbar sei.

Die Frage lautet jedoch nicht, ob der Patient „einen Arbeitgeber finden kann“. Die Frage lautet, ob ihm medizinisch-theoretisch eine Arbeit zumutbar ist. Wenn diese Frage korrekterweise zu bejahen ist, dann ist die betreffende Person oft gar nicht „invalid“ (oder jedenfalls nur „teilinvalid“). Es ist nämlich in diesem Fall nicht nur die angeschlagene Gesundheit, welche das Arbeiten erschwert, sondern es kommen in diesem Beispiel auch „IV-fremde Gründe“ dazu.

Niemand kann bestreiten, dass dem Patienten in diesem Beispiel geholfen werden muss. Er hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn er trotz ernsthaften Bemühungen keine Arbeit finden kann.

Wenn jedoch in diesem Beispiel die „IV-fremden Gründe“ nicht herausgefiltert werden, dann übernimmt die Invalidenversicherung ein Risiko, für das eigentlich die Arbeitslosenversicherung oder die Sozialhilfe aufkommen sollte. Die Invalidenversicherung ist ja nicht dafür konzipiert worden, das Risiko der Arbeitslosigkeit abzudecken; sie hat nur für das Risiko der Invalidität aufzukommen.

Daher ist es bei der Abklärung sehr wichtig, „IV-fremde Gründe“ herauszufiltern. Wenn jemand ausschliesslich wegen „IV-fremder Gründe“ arbeitslos ist (z.B. Alter, mangelnde Ausbildung, schlechte Arbeitsmarktlage, Sprachschwierigkeiten, generelle Einstellung zur Arbeitswelt oder die mangelnde Bereitschaft, ein Mindestmass an Einsatz zu zeigen), dann besteht korrekterweise kein Anspruch auf IV-Rente.