AHV-Newsletter 2013-04: Gutachtensaufträge Invalidenversicherung

Neue Vergabepraxis der IV bei medizinischen Gutachten

Bei Gutachtensaufträgen der Invalidenversicherung kann es künftig zu einer Auftragsvergabe mit bewusst verwendetem Zufallsprinzip kommen (um dem Vorwurf zu begegnen, dass die IV ihre Aufträge gezielt an "parteiische Gutachter" erteile).

In jüngerer Vergangenheit wurde im Zuge von Rechtsmittelverfahren gegen Entscheide der IV vermehrt argumentiert, die IV vergebe medizinische Gutachten willkürlich an Begutachtungsstellen.

Die aktuelle Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte hat diese Argumentation aufgegriffen. Aufgrund der jüngst diesbezüglich ergangenen Urteile hat die IV die Vergabe von medizinischen Gutachten neu geregelt. Die neue Vergabepraxis bezieht sich insbesondere auf multidisziplinäre Gutachten, welche mehr als zwei medizinische Fachrichtungen abdecken. Zentrales Thema der Neuregelung ist eine Zufallswahl der Gutachterstelle.

Grundsätzlich versucht die IV, die Wahl der Gutachterstellen im Konsens mit den Versicherten zu treffen. Hierzu wird den Versicherten von der IV eine Gutachterstelle vorgeschlagen. Erheben die Versicherten Einwände gegen die vorgeschlagene Gutachterstelle, so wird neu das Los darüber entscheiden, welche von mindestens drei zur Auswahl stehenden Gutachterstellen mit der medizinischen Beurteilung beauftragt wird. Welche Gutachterstellen hierbei zur Auswahl stehen, bestimmt sich über Qualitätskriterien. So müssen sie über erfahrene Mediziner aller geforderten medizinischen Fachrichtungen verfügen und die Kapazitäten anbieten, die notwendigen Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen durchführen zu können.

Zu diesem Thema wurde das Merkblatt 3.8 herausgegeben.