Elterngeld

Allgemein

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ersetzt während der beruflichen Freistellung für die Betreuung des Kindes (Elternzeit) einen Teil des Einkommens erwerbstätiger Mütter und Väter. Es erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz.

Gesetzesbestimmungen

Welche Gesetze gelten?

Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, also wer unter welchen Bedingungen Anspruch auf Elternzeit hat, sind im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Die finanziellen Ansprüche sind im Familienzulagen- und Erwerbsersatzgesetz (FZEG) sowie in der dazugehörigen Verordnung (FZEV) festgelegt.

Anspruch und Dauer

Welche Voraussetzungen müssen für die Elternzeit erfüllt sein?

Erwerbstätige haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mehr als sechs Monate ununterbrochen beim selben liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt waren.

Wie lange kann die Elternzeit bezogen werden?

Jeder Elternteil kann bis zu vier Monate Elternzeit nehmen, davon werden zwei Monate vergütet.

Die Elternzeit kann in Vollzeit, also bis zu vier Monate am Stück, bezogen werden. Eine Aufteilung in Teilzeit, in Tage oder Stunden ist ebenso möglich. Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

Es ist nicht notwendig, alle vier Monate zu beziehen.

Wird bei Mehrlingsgeburten der Anspruch grösser?

Nein. Auch bei Mehrlingsgeburten besteht der Anspruch auf das Elterngeld nur einmal.

Kann die Elternzeit auf den anderen Elternteil übertragen werden?

Nein, die Elternzeit ist weder als Ganzes noch in Teilen auf den anderen Elternteil übertragbar.

Wie lange dauert die Frist für den Bezug?

Für leibliche Eltern: ab Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. 

Für Wahleltern oder Pflegeeltern: ab Geburt bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres des Kindes

Höhe des Elterngeldes

Von den insgesamt 4 Monaten werden 2 Monate von der Familienausgleichskasse (Liechtensteinische FAK-Anstalt) vergütet, die weiteren zwei Monate werden nicht vegütet.

Höhe: 100% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Monatslohns (der letzten 12 Monate vor der Geburt)

Höchstbetrag: doppelte monatliche Höchst-Altersrente von aktuell CHF 2’450, also CHF 4’900 pro Monat (2 × CHF 2’450 = CHF 4’900).

Vermeidung von Doppelbezug

Wer Anspruch auf eine gleichartige ausländische Leistung hat, kann kein Elterngeld in Liechtenstein beziehen.

Übergangsregelung

Wie sehen die Übergangszeiten aus?

Elternzeit kann von leiblichen Eltern für Kinder mit Jahrgang 2023 bis Ende Dezember 2026 bezogen werden.

Wahl- und Pflegeeltern von Kindern mit Jahrgang 2021 können Elternzeit ebenso bis Ende Dezember 2026 beziehen.

Für Eltern mit Kindern, die nach 2023 (bzw. nach 2021 bei Wahl-/Pflegeeltern) geboren wurden, gelten die normalen gesetzlichen Regelungen.

Anmeldung bei der Liechtensteinischen FAK-Anstalt

Wie wird der Anspruch auf Elterngeld geltend gemacht?

Anmeldung: Der anspruchsberechtigte Elternteil oder sein Arbeitgeber melden den Anspruch bei der Familienausgleichskasse (Liechtensteinische FAK-Anstalt) an.

Bestätigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber bestätigt in jedem Fall gegenüber der Familienausgleichskasse (Liechtensteinische FAK-Anstalt) den Beginn und die Dauer der Elternzeit.

Auszahlung

Wie wird das Elterngeld ausbezahlt?

Wie wird das Elterngeld ausbezahlt? Das Elterngeld ist in jedem Fall eine nachträgliche Entschädigung und wird nicht laufend ausbezahlt.

Es erfolgt keine Auszahlung, wenn nicht mindestens 10 Tage Elternzeit bezogen wurden. Nach einem halben Jahr ist eine Zwischenzahlung vorzunehmen, auch wenn noch nicht 10 Tage Elternzeit bezogen wurden.

Elterngeld wird ausschliesslich direkt an die Elternteile ausbezahlt, nicht an den Arbeitgeber.

Rückerstattung

Rückerstattung von zu Unrecht bezogenen Leistungen

Müssen die Leistungen, die zu Unrecht bezogen wurden, zurückbezahlt werden?

Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.

Die Familienausgleichskasse (Liechtensteinische FAK-Anstalt) kann diese Beträge mit bereits fälligen oder künftig fällig werdenden Leistungen verrechnen. Bei berechtigtem Vertrauen («guter Glaube») und nachgewiesener grosser finanzieller Notlage «grosse Härte» der Person kann die Familienausgleichskasse (Liechtensteinische FAK-Anstalt) die Rückforderung des unrechtmässigen Bezuges ganz oder teilweise erlassen.

Beispiel: Berechnung des Elterngeldes

Das Elterngeld wird mit folgender verbindlichen Formel berechnet:

Beispiel

Berechnung

in CHF

Durchschnittl. Gesamtlohn der letzten 12 Monate

47’520.00

Leistungsanspruch pro Monat

47’520.00 / 12

3’960.00

Maximal auszuzahlendes Monatsgeld (doppelte monatliche Maximalrente)

4’900.00

Leistungsanspruch pro Tag

47’520.00 / 264

180.00

Maximal auszuzahlendes Taggeld

4’900.00 x 12 / 264

222.75

Arbeitsstunden pro Tag

9

Leistungsanspruch pro Stunde

180.00 : 9

20.00

Maximal auszuzahlendes Stundengeld

222.75 : 9

24.75

Weitere Informationen

Dieses Merkblatt vermittelt nur eine allgemeine Übersicht. Einzelfälle werden nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind zusätzlich die Bestimmungen der von Liechtenstein mit anderen Staaten abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen massgebend.