Beitragsansätze AHV / IV / FAK / VK (gültig ab 01.01.2021)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten für die AHV-IV 4.7% vom massgebenden Lohn ab, leisten ihrerseits 4.9% und liefern die ganzen 9.6% an die Verwaltung ab. Zusätzlich haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 1,9% vom massgebenden Lohn an die FAK und 0.391% des massgebenden Lohnes als Verwaltungskosten auf die gesamten AHV-IV-FAK Beiträge zu leisten.

Beitragsansätze

Arbeitnehmer/in (in %)

Arbeitgeber/in (in %)

Total (in %)

AHV

3,9500

4,1500

8,1000

IV

0,7500

0,7500

1,5000

FAK

0,0000

1,9000

1,9000

VK

0,0000

0,3910

0,3910

Total

4,7000

7,1910

11,891