Allgemeines

1. Rechtsform

Die AHV-IV-FAK-Anstalten sind formell drei selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten:

  • Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Liechtensteinische Invalidenversicherung
  • Liechtensteinische Familienausgleichskasse

Per Gesetz sind sie jedoch funktionell in einer Personalunion verbunden und haben identische Organe (Verwaltungsrat, Direktion und Revisionsstelle).

Der Sitz der drei Anstalten ist in Vaduz.

Sie unterstehen der Oberaufsicht der Regierung.

2. Aufgaben

Die Aufgaben der AHV-IV-FAK-Anstalten sind im Wesentlichen:

  • Beitragseinzug
  • Vermögensverwaltung
  • Leistungsausrichtung (z.B. Renten)

3. Organe der Anstalten

Die Organe der Anstalten sind:

  • Verwaltungsrat
  • Geschäftsleitung
  • Revisionsstelle

3.1 Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten und sechs Mitgliedern. Die Wahl erfolgt durch die Regierung für eine Mandatsdauer von vier Jahren. Seine Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Oberleitung der AHV-IV-FAK-Anstalten
  • Anlage des Vermögens
  • Erlass und Änderung der Statuten
  • Festlegung der Organisation
  • Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Eignerstrategie
  • Finanzplanung und Finanzkontrolle
  • Wahl, Überwachung und Abberufung der Direktion
  • Beschlussfassung über den jährlichen Verwaltungskostenvoranschlag
  • Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
  • Behandlung von Aufsichtsbeschwerden

3.2 Die Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung wird vom Verwaltungsrat auf unbestimmte Zeit gewählt. Sie ist verantwortlich für die operative Führung der AHV-IV-FAK-Anstalten; sie besteht aus dem Vorsitzenden und den weiteren vom Verwaltungsrat in die Geschäftsleitung berufenen Bereichsleitern.

3.3 Die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle wird von der Regierung gewählt. Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen die Überprüfung der Geschäftsführung sowie die jährliche Berichterstattung an den Verwaltungsrat und die Regierung.