Verbesserung des Rentenvorbezuges auf 01.01.2001

Der Landtag genehmigte in der Sitzung vom 13. September 2000 die Gesetzesvorlage der Regierung zur Verbesserung des AHV-Rentenvorbezuges. War der Rentenvorbezug bisher für Frauen ab dem 60. Altersjahr und für Männer ab dem 63. Altersjahr, also um zwei Jahre möglich, so ist er neu ab 1. Januar 2001 für Männer und Frauen ab dem 60. Altersjahr, d.h. maximal um 4 Jahre möglich. Dies deshalb, weil 2001 das Rentenalter der Männer von 65 auf 64 Jahre gesenkt wird, während das Rentenalter der Frauen erst 2003 von 62 auf 63 Jahre und 2009 von 63 auf 64 Jahre angehoben wird.

Auch die Kürzungssätze sind attraktiver gestaltet worden. Bisher wurde die Rente pro Vorbezugsjahr um 6,8% gekürzt. Ab 1. Januar 2001 gelten folgende
Kürzungssätze:

  • bei Vorbezug um 1 Jahr 3%
  • bei Vorbezug von 2 Jahren 7%
  • bei Vorbezug von 3 Jahren 11,5%
  • bei Vorbezug von 4 Jahren 16,5%

Der Vorbezug ist sehr flexibel gestaltet. So kann auch eine halbe Rente vorbezogen werden, um eine gleitende Pensionierung zu ermöglichen. Zudem kann die Rente nicht nur auf einen bestimmten Geburtstag hin abgerufen werden, sondern auf jeden beliebigen Monat.

Für weitere Informationen oder für eine Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rentenabteilung unserer Verwaltung gerne zur Verfügung.