Revidiertes IV-Gesetz in Kraft

Am 1. Mai 2001 ist das revidierte Gesetz über die Invalidenversicherung in Kraft
getreten, nachdem die Regierung in ihrer Sitzung vom 24. April 2001 die Verordnung zu dem vom Landtag im Dezember 2000 beschlossenem Gesetzespaket zur Revision des IV-Gesetzes erlassen hat.

Kern des revidierten IV-Gesetzes bilden die Eingliederungsmassnahmen, insbesondere die Lohnzuschüsse zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Behinderten. Diese Lohnzuschüsse kommen für Unternehmen in Frage, die behinderte Personen beschäftigen und einen Lohn ausrichten, der über der eigentlichen Arbeitsleistung liegt. Zudem besteht neu auch die Möglichkeit, eine laufende Rente auf Antrag der behinderten Person vorübergehend nicht auszurichten, wenn die betreffende Person einen Arbeitversuch unternehmen will.

Der Antrag auf Lohnzuschüsse ist auf besonderem Formular, das bei der IV-Anstalt erhältlich ist, geltend zu machen. Weitere Informationen können dem Merkblatt über den Lohnzuschuss, das ebenfalls bei der IV-Anstalt bezogen werden kann, entnommen werden. Für Auskünfte und Beratungen stehen selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IV-Anstalt zur Verfügung.