Rentenerhöhung und Änderung der Renten per 1. Januar 2007

Rentenerhöhung

Auf den 1. Januar 2007 werden die AHV- und IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Erhöhung der Renten beträgt durchschnittlich 2,8 %. Es gibt jedoch auch einzelne Fälle, in denen die Renten nicht oder nur um weniger als 2,8 % erhöht werden können.
Die umgerechnete Rente wird Ihnen in den ersten Tagen des neuen Jahres ausbezahlt.

Höhe der Kinderrenten

Der Liechtensteinische Landtag hat im Oktober 2006 durch Gesetzesänderung eine Reduktion der Kinderrentenbeträge auf 1. Januar 2007 beschlossen. Die neuen Beträge werden allen Bezügerinnen und Bezügern von Kinderrenten zur AHV- bzw. IV-Rente schriftlich mitgeteilt.

Kinderrenten nach dem 20. Altersjahr

Der Landtag hat ebenfalls beschlossen, dass die Kinderrenten zu AHV- bzw. IV-Renten ab 1. Juli 2007 bei in Ausbildung stehenden Kindern nach dem 18. Altersjahr längstens bis zum 20. Altersjahr ausgerichtet werden anstatt wie bisher bis zum 25. Altersjahr. Die betroffenen Rentner und Rentnerinnen werden im 2. Quartal 2007 schriftlich über den Wegfall der Kinderrente informiert.

Zusatzrenten für die Ehefrau bei IV-Rentnern

Zudem fallen gemäss Beschluss des Landtages ab 1. Januar 2007 die laufenden Zusatzrenten für die Ehefrau für jene IV-Rentner weg, welche 1945 oder später geboren sind. Ein entsprechendes Schreiben geht an die betroffenen Rentner.