IV-Beitragssatz wird auf 1.1.2006 erhöht

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 auf Antrag der Regierung den IV-Beitragssatz von 1.2 auf neu 1.5 Prozent erhöht. Die Erhöhung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig wird der Staatsbeitrag - wie dies seit der Einführung der IV im Jahre 1960 bis zum Jahre 1974 der Fall war – wiederum auf 50% des jährlichen Gesamtaufwandes der Invalidenversicherung festgelegt.

Diesen Massnahmen auf der Einnahmenseite sollen Massnahmen auf der Ausgabenseite folgen. So wird die Regierung im Verlaufe des Jahres 2006 dem Landtag eine Gesetzesvorlage mit dem Ziel, das Ausgabenwachstum der Invalidenversicherung einzudämmen, unterbreiten.