Information über die Ablösung der heute gültigen AHV-Nummer

Die heute gültige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV im Jahre 1954 verwendet. Bestand sie zu Beginn noch aus 8 Stellen, wurde sie im Laufe der Jahre auf generell 11 Stellen erweitert. Dies wurde notwendig, um die eindeutige Identifikation zu gewährleisten.

Verschiedene Gründe führten nun dazu, eine neue Versichertennummer einzuführen, welche die heute geforderten Qualitäten und Attribute aufweist: Sie ist vollständig anonym; sie ist eindeutig einer Person zugeordnet; sie ist eine willkürlich zugewiesene Zahl zwischen 4 und 10 Stellen, ohne Prüfziffer und ohne Sonderzeichen; sie wird möglichst früh zugeteilt und ändert über das ganze Leben einer Person nicht (auch nicht bei Namensänderungen usw.).

Im Frühjahr 2008 werden wir in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Statistik den Arbeitgebern die neue Versichertennummer für Ihre einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt geben. Die Einführung der neuen Versicherten-Nummer ist zeitgleich mit der Schweiz per Juli 2008 geplant.

Wie bisher, werden wir auch in Zukunft bei Neueintritten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Versichertennummer mitteilen. Das Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Statistik ist grundsätzlich nicht für die neue AHV-Versichertennummer zuständig. Das Amt für Volkswirtschaft hilft uns jedoch verdankenswerterweise bei der Information aller Arbeitgeber beim Wechsel von der alten zur neuen AHV-Versichertennummer.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung „Beiträge“.