Gibt es keine Alternativen zur IV-Rente ?

Es ist geplant, die IV-Beitragssätze per 1. Januar 2006 zu erhöhen. Ausserdem hat die Regierung auch angekündigt, dass dem Landtag Mitte 2006 eine weitere Gesetzesvorlage präsentiert werden soll, bei der dann die Leistungsseite der Invalidenversicherung betroffen ist. Die AHV-IV-FAK-Anstalten möchten diese Entwicklung zum Anlass nehmen, um mit einer Reihe kurzer Beiträge über ein paar Zusammenhänge zu informieren.

Viele Leute meinen, dass man bei der Invalidenversicherung nur eine einzige Leistung bekommen kann: die IV-Rente. Das stimmt nicht.

Die Renten machen zwar tatsächlich den grössten Ausgabenposten aus, denn ca. 80 % der Ausgaben entfallen auf Renten und nur ca. 20 % der Ausgaben entfallen auf individuelle Eingliederungsmassnahmen und kollektive Leistungen. Im Vordergrund steht aber der Grundsatz „Eingliederung vor Rente“; die Rente ist erst die letzte Alternative, die dann zu wählen ist, wenn die Eingliederung keinen Erfolg hat. Es kommt eine grosse Palette an Eingliederungsmassnahmen in Frage:

  • Berufliche Massnahmen wie Berufs- und Laufbahnberatung, Arbeitsvermittlung und „subventionierte“ Arbeitsversuche, berufliche Erstausbildung für Frühinvalide, berufliche Umschulung und auch Unterstützung für invalide Selbständigerwerbende;
  • Lohnzuschuss, durch den ein Betrieb für die Beschäftigung einer invaliden Person eine individuell bemessene „Subvention“ erhält;
  • „Einfrieren der Rente“ auf Antrag der betroffenen Person (bspw. zur Durchführung eines Arbeitsversuches);
  • Hilfsmittel wie Prothesen, Hörapparate, Rollstühle, Invalidenfahrzeuge, Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Wohnungsumbauten usw.;
  • Taggeld als Zusatz zu einer anderen Eingliederungsmassnahme (z.B. während einer Umschulung);
  • Spesenersatz bei der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen (wie bspw. Reisekosten oder Materialkosten während der Umschulung).

Zusätzlich zu diesen „Leistungen an den Einzelnen“ gibt es Leistungen der Invalidenversicherung, die einer bestimmten Gruppe oder der Allgemeinheit zufliessen (bspw. Bau- und Betriebsbeiträge an die Sonderschulung oder Beiträge an Vereine der privaten Invalidenhilfe). Es handelt sich gewissermassen um Subventionen, die von der IV parallel zu den Subventionen des Staates ausgerichtet werden.