Anpassung der AHV/IV-Renten um 1.9% ab 2005

Die Regierung hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden wie in der Schweiz um 1.9% erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben.

Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2003. 2003 stieg der Preisindex um 0,6% und der Lohnindex um 1,4%. Bis Dezember 2004 wird ein Anstieg des Preisindexes um 0,8% und des Lohnindexes um 0,8% erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen um 1,9%.

Die minimale Altersrente bei voller Versicherungsdauer wird von 1’055 auf 1’075 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2’110 auf 2’150 Franken pro Monat erhöht. Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 18’480 Franken (bisher 18’130) für Alleinstehende, 27’720 Franken (bisher 27’195) für Ehepaare und 9’240 Franken (bisher 9’065) für Waisen. Ferner werden die Wohnnebenkostenpauschalen angepasst. Auch die Hilflosenentschädigungen und die Blindenbeihilfen werden erhöht.

Kosten der Leistungsanpassungen

Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 3,9 Millionen Franken, wovon 620’000 Franken zu Lasten des Staates gehen. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen, Wohnnebenkostenpauschalen, Hilflosenentschädigungen und Blindenbeihilfen kostet rund 300’000 Franken, wovon ca. 200’000 Franken zu Lasten des Staates und ca. 100’000 Franken zu Lasten der Gemeinden gehen.