AHV: Ab 01.01.2001 Rentenalter Männer 64

Ab 1. Januar 2001 können Männer mit 64 Jahren die ordentliche AHV-Rente
beziehen. Mit der im Jahre 1997 in Kraft getretenen Revision „Gleichbehandlung von Mann und Frau in der AHV“ wurde das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer unter Berücksichtigung einer Übergangsregelung einheitlich auf 64 Jahre festgelegt.

So wird das Rentenalter für Frauen im Jahre 2003 von 62 auf 63 und im Jahre 2009 auf 64 Jahre hinaufgesetzt, während das Rentenalter für Männer 2001 von 65 auf 64 Jahre gesenkt wird.

Im Jahre 2001 kommen die Männer des Jahrgangs 1936 und 1937 in die AHV.

Für alle Männer des Jahrgangs 1936 entsteht der Rentenanspruch am 1.Januar 2001. Diese Männer sollten ihre Rente umgehend anmelden.

Die Männer des Jahrgangs 1937 sollten die Anmeldung der Rente 2 – 3 Monate vor dem 64. Altersjahr vornehmen.