AHV-Newsletter 2018-05: Hausfrau und IV-Rente

Familien in Liechtenstein erhalten Kinderzulagen, das ist allgemein bekannt. Weniger geläufig ist, wie gut Familien bei der AHV-IV-FAK auch gegen Invalidität, Todesfall und im Alter abgesichert sind. Dazu ein Beispiel betreffend «Invalidität».

Anna hat immer in Liechtenstein gelebt. Sie ist aus Eschen und hat in Triesen ihre Lehre absolviert. Nachher hat sie im selben Betrieb gearbeitet. Drei Jahre nach der Lehre hat sie Michael geheiratet und ein Jahr später kam die kleine Lisa auf die Welt. Anna kündigte ihren Job. Seitdem ist sie gern in Vollzeit Hausfrau und Mutter. Beiträge zur AHV, IV und FAK wurden immer gezahlt, zuletzt der jährliche Mindestbeitrag als Nichterwerbstätige.

Als sie 32 Jahre alt wird, stellen die Ärzte bei ihr eine Krankheit fest. Sie macht sich Sorgen, auch zum Thema Geld. Ihr wird empfohlen, sich bei der IV zu erkundigen. Das tut sie. Anna möchte wissen, ob sie auch als Hausfrau eine IV-Rente erhielte, falls sie in ein paar Jahren wirklich dauerhaft schwer krank würde. Denn wer kümmert sich dann um den Haushalt und kocht für Lisa? Eine Haushaltshilfe, und sei es nur für ein paar Stunden in der Woche, kostet schliesslich etwas.

Bei der IV bekommt sie eine sehr beruhigende Auskunft: Wenn Anna bei ihrer Tätigkeit als Hausfrau und Mutter krankheitsbedingt stark eingeschränkt sein sollte, gilt sie als invalid und hätte Anspruch auf IV-Rente. Denn in Liechtenstein sind nicht nur Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern auch Familienfrauen gegen Invalidität versichert. Der Anspruch beginnt, nachdem die Einschränkung ein Jahr bestanden hat. Bei Vollinvalidität beträgt ihre IV-Rente CHF 30 160 pro Jahr. Obwohl Anna schon viele Jahre keinen Lohn mehr hatte, bekommt sie die Höchstrente. Das ist so, weil ihr für die Tochter Lisa Erziehungsgutschriften angerechnet werden, die bei der AHV und IV wie Lohn gezählt werden. Und das ist noch nicht alles: Zusätzlich zur IV-Rente erhält Anna eine Kinderrente für Lisa in Höhe von CHF 6032 im Jahr bis Lisa 18 wird, bei weiterführender Ausbildung maximal bis zum 20. Lebensjahr. Darüber hinaus gibt es von der FAK weiterhin die Kinderzulagen: CHF 3360 pro Jahr für ein Kind unter 10 Jahren, CHF 3960 pro Jahr für ein Kind über 10 Jahren bis Schlussalter 18. Alles in allem sind das rund CHF 40 000 zusätzlich zum Einkommen ihres Mannes. Anna ist beruhigt, dass sie sich wenigstens finanziell keine Sorgen machen muss. Sie kann sich jetzt darauf konzentrieren, ihrer Krankheit zu trotzen und für ihre Familie da zu sein.