AHV-Newsletter 2017-13: Geänderte Rentenskala ab 2018 - Systemänderung

Geänderte Rentenskala ab 2018 - Systemänderung

Die Rentenalter-Anpassung erfordert eine Neuberechnung der Rentenskala aller Alters- und Hinterlassenenrenten sowie der Invalidenrenten. Die Rentenskala-Neueinstufung erfolgt per 01. Januar 2018 und wird den betroffenen Personen mittels rechtsmittelfähiger Verfügung mitgeteilt. Die meisten Renten bleiben betraglich unverändert, Reduktionen finden nicht statt ("Besitzstandswahrung"), einzelne Renten können sich geringfügig erhöhen.


Der Liechtensteinische Landtag hat in der Sitzung vom 12. Mai 2016 Änderungen des AHV-Gesetzes verabschiedet. Einzelne Änderungen, wie die Rentenaltererhöhung, wirken sich erstmals im Jahr 2018 aus. Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie auf unserer Homepage.

AHV-Newsletter 2016-05: AHVG-Revision - Was ist neu?

Das "ordentliche Rentenalter" wird für Jahrgänge 1958 und jünger zwar auf das 65. Altersjahr erhöht, die Flexibilität (Wahl des Rentenbeginns auf jeden Monat zwischen 60 und 70) bleibt aber erhalten. Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 bedingt eine Systemänderung der Rentenberechnung. Die Rententabelle war bisher in 43 Rentenskalen eingeteilt, neu beinhaltet die Rententabelle 44 Skalen (vom 21. Lebensjahr bis zum 65. Altersjahr sind 44 Versicherungsjahre möglich).

Aus diesem Grund werden per 01. Januar 2018 sämtliche (im Total mehr als 30'000) liechtensteinischen Alters-, Hinterlassenen-  und Invalidenrenten in das 44er-Skalen-System überführt. Dabei bleiben die meisten Renten betraglich unverändert (es wird nach der Überführung mindestens der im 2017 ausgerichtete Betrag als Besitzstand weiterbezahlt). In Einzelfällen kann sich die Rente sogar geringfügig erhöhen.

Die Rentnerinnen und Rentner werden über die Überführung ins 44er-Skalen-System im Januar 2018 eine rechtsmittelfähige Verfügung erhalten.

Da das Rentenalter flexibel bleibt und der Rentenbeginn weiterhin monatlich zwischen 60. und 70. Lebensjahr gewählt werden kann, ist es wichtig, seine eigenen Rentenansprüche zu kennen bzw. sich diese prognostisch berechnen zu lassen. Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Rentenberatung hier in unserem Hause. Wir verweisen hierzu auf unseren Newsletter "2017-08 Flexibles Rentenalter"

AHV-Newsletter 2017-08 Flexibles Rentenalter