AHV-Newsletter 2017-12: Neuer AHV- und Verwaltungskosten-Beitragssatz ab 2018

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2016 wichtige Änderungen des AHV-Gesetzes verabschiedet. Nachstehend finden Sie die geänderten Beitragssätze ab dem 01.01.2018. Weitere Neuerungen für Unternehmen (Arbeitgeber) und Versicherte (Rentenalter, Erziehungsgutschriften) wurden bereits in unserem AHV-Newsletter 2016-05 dargestellt. Andere Gesetzesänderungen wie etwa der AHV-Staatsbeitrag oder der Interventionsmechanismus bei geänderter finanzieller Perspektive der AHV betreffen unsere Kunden nicht direkt.

AHV- und Verwaltungskosten-Beiträge

Die Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern an die AHV steigen ab 2018 von derzeit 7.8% auf 8.1% des AHV-pflichtigen Lohns bzw. Erwerbs. Das ist ein Anstieg um je 0.15% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ebenfalls erhöht sich durch diese AHV-Beitrags-Anhebung auch der Verwaltungskostenbeitrag per 01.01.2018 für die Arbeitgeber um 0.0075% (gesetzlicher Automatismus: der Verwaltungskostenbeitrag bemisst sich in Prozent, aktuell 2.5%, der eigentlichen "Versicherungsbeiträge").

Aus nachstehender Tabelle ersehen Sie die ab 01.01.2018 gültigen Beitragssätze:

 

 

Arbeitnehmer/in

 

Arbeitgeber/in

 

Total

 

 

(neu)

(bisher)

 

(neu)

(bisher)

 

(neu)

(bisher)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AHV

 

3.95%

(3.80%)

 

4.15%

(4.00%)

 

8.10%

(7.80%)

IV

 

0.75%

(0.75%)

 

0.75%

(0.75%)

 

1.50%

(1.50%)

FAK

 

- - -

- - -

 

1.90%

(1.90%)

 

1.90%

(1.90%)

VK

 

- - -

- - -

 

0.2875%

(0.28%)

 

0.2875%

(0.28%)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.70%

(4.55%)

 

7.0875%

(6.93%)

 

11.7875%

(11.48%)

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt unverändert bei 1% (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag), weiterhin mit einem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 126‘000.

Arbeitnehmer/in

 

Arbeitgeber/in

 

Total

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0.5%

 

0.5%

 

1.0%

 

max. CHF 1'260.-


Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt „1.1 Merkblatt über die AHV/IV/FAK-Beiträge gültig ab 01.01.2018“, welches Sie auf unserer Homepage www.ahv.li finden.