AHV-Newsletter 2016-08: Neuer Verwaltungskosten-Beitragssatz ab 2017

Erfreulicherweise kann per 01.01.2017 der Verwaltungskosten-Beitragssatz von 0.4704% auf 0.2800% reduziert werden (Reduktion um 0.1904%).  Die Beitragsätze an die AHV, an die IV und an die FAK bleiben im 2017 unverändert (total: 11.2%); sie wurden durch Landtagsbeschluss vom Mai 2016 auf 11.5% ab 2018 erhöht. 

Wie von den AHV-IV-FAK-Anstalten mit Schreiben vom 07.07.2016 vorgeschlagen, hat die Regierung am 25.10.2016 den Verwaltungskosten-Beitragssatz von 4.2% auf 2.5% der Versicherungsbeiträge gesenkt (LGBl. 2016 Nr. 236, Nr. 237 und Nr. 238). Das sind in "Lohnprozent" ausgedrückt: von 0.4704% auf 0.2800% ab 2017 bzw. 0.2875% ab 2018 (da ab 2018 die Beitragssätze an die AHV von derzeit 7.8% auf 8.1% erhöht werden); günstiger war der Beitragssatz damit nur in einem einzelnen Jahr (1976); all die übrigen Jahre war der Beitragssatz höher.

Die Verwaltungskosten der drei Anstalten (Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Liechtensteinische Invalidenversicherung und Liechtensteinische Familienausgleichkasse) werden nicht aus dem Fondsvermögen gedeckt, sondern es wird ein gesonderter Verwaltungskosten-Beitrag erhoben (in einer gemeinsam für AHV, IV und FAK geführten Verwaltungskosten-Rechnung). Der Verwaltungskosten-Beitrag wird von der Regierung festgesetzt und wird auf Beginn des zweiten dem Geschäftsjahr folgenden Jahres neu festgesetzt, wenn am Ende des Geschäftsjahres die Reserven weniger als ein Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen. Angesichts der hohen Reserven der Verwaltungskosten-Rechnung wurde mittels Senkung des Verwaltungskosten-Beitragssatzes ein bewusster Reservenabbau beschlossen. Nach Ablauf des Reservenabbaus wird der Verwaltungskosten-Beitragssatz voraussichtlich wieder erhöht werden müssen, um mittelfristig für eine ausgewogene Verwaltungskostenrechnung zu sorgen.