AHV-Newsletter 2016-07: Kennen Sie unser Beitragsskriptum?

Kennen Sie unser Beitragsskriptum?

  • Im Beitragsskriptum wird einerseits dargelegt, wer ist wo versichert und andererseits umschrieben, wer wieviel Beiträge unter welchen Voraussetzungen in Liechtenstein zu zahlen hat.
  • Liechtenstein ist gleichzeitig ein EWR- und ein EFTA-Mitgliedstaat. Bei der Frage, wer wo versichert ist, kommen in der Regel folgende Grundsätze zur Anwendung: Versicherung nur in einem Staat, auch wenn eine Erwerbstätigkeit für einen oder mehreren Arbeitgeber in verschiedenen Staaten innerhalb des EWR oder EFTA-Raumes ausgeübt wird. Der Träger der Sozialversicherung des Wohnsitzstaats entscheidet grundsätzlich bei parallelen Tätigkeiten in mehreren Staaten, wo der Versicherte Beiträge leisten muss. Die Koordinierungsregeln, die zur Anwendung kommen, werden im Beitragsskriptum in den Kapiteln 2 bis 4 in Textform und in tabellarischer Aufstellung dargestellt.
  • Auf Seite 6 des Beitragsskriptums sind interessante Links zur sozialen Sicherheit insbesondere zur Koordinierung angeführt.
  • Sobald geklärt ist, dass Liechtenstein zuständig ist, gelten die nationalen Regelungen betreffend der Beitragspflicht. Eine zusammenfassende Darstellung findet sich im Beitragsskriptum (Kapitel 6 bis 14).  
  • Unser Beitragsteam gibt gerne im konkreten Fall Auskunft.