AHV-Newsletter 2020-13: Homeoffice für Grenzgänger (Corona)

Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich darauf verständigt, dass Grenzgänger nach Liechtenstein, die wegen Corona im Homeoffice sind, bis 30. Juni 2021 in Liechtenstein sozialversichert bleiben. Die grundsätzliche staatsvertragliche Regelung lautet: Wer als Grenzgänger die Arbeitszeit faktisch zu mehr als 25% auf Dauer in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht mehr in Liechtenstein sozialversichert werden. Er ist für die Zukunft in seinem Wohnstaat zu versichern. Im Newsletter 2020-03 vom 12. März 2020 haben die AHV-IV-FAK-Anstalten bekannt gegeben, dass wegen der Covid-19-Pandemie eine Ausnahme gemacht wird. Mit dieser Ausnahme können die Grenzgänger vorübergehend auch bei einem Homeoffice-Anteil von 100% in Liechtenstein versichert bleiben. Im Newsletter 2020-10 vom 29. Juli 2020 wurde bekannt gegeben, dass diese Ausnahme noch gilt. Dabei wurde auch angekündigt, dass die Arbeitgeber sich auf das Ende der Ausnahme vorbereiten müssen. Ein Zeitpunkt konnte damals noch nicht genannt werden. Nun ist klar, dass die Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice im Zusammenhang mit Corona bis 30. Juni 2021 beibehalten werden kann.