AHV-Newsletter 2020-12: Anschlusskontrolle UVG und KVG neu ab 2021

Der Gesetzgeber hat den AHV-IV-FAK-Anstalten ab 2021 zusätzliche Aufgaben übertragen, nämlich die Kontrolle, ob die Arbeitgeber ihre Belegschaft für Krankentaggeld und für Unfall versichert haben. Der Ablauf wird im grossen Ganzen derselbe sein wie bei der Prüfung, ob die Arbeitgeber ihr Personal pensionskassenversichert haben, vgl. dazu 

Die Anschlusskontrolle im Bereich der 2. Säule erfolgt in dreifacher Hinsicht (das wird bei der Anschlusskontrolle nach KVG und UVG ähnlich ablaufen):

1. bei Erfassung eines neuen Arbeitgebers durch die AHV (Erstkontrolle durch Vorlage von Bescheinigungen durch den Arbeitgeber);

2. im Zeitpunkt der jährlichen Abrechnung der AHV-Beiträge (periodische Anschlusskontrolle durch Einholen einer unterschriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers);

3. im Rahmen der risikoorientierten, stichprobenartigen Arbeitgeberkontrolle vor Ort.