AHV-Newsletter 2020-01: Leistungskunden AHV-IV-FAK im Jahr 2019

Zweck der AHV-IV-FAK-Anstalten ist es, Leistungen auszurichten. Sie haben wiederum ein gutes Jahr hinter sich. Das Geschäft ist geprägt von Kundenwachstum. Diese Herausforderung konnten die AHV-IV-FAK-Anstalten einmal mehr bewältigen. 2019 wurden im Vergleich zum Vorjahr 2.5% mehr monatliche Dauerleistungen ausgerichtet. Die Zahl der Altersrenten stieg um 3.2%. Das Wachstum bei den Altersrenten ist höher als im Vorjahr, im langjährigen Vergleich hingegen unterdurchschnittlich. Im 2011 erhöhte sich die der Anzahl der Altersrenten um 5.8%, in den Jahren 2012 bis 2014 waren es 4 bis 5% pro Jahr und in den Jahren 2015 bis 2017 waren es deutlich über 3% jährliche Steigerung, im 2018 genau 3%. Das stärkste Wachstum im 2019 verzeichneten die Witwen- und Witwerrenten (6.1%). Die Anzahl IV-Renten war in den Vorjahren kontinuierlich gesunken, nun ist sie erstmals seit vielen Jahren wieder ganz leicht gestiegen (0.7%). Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 wird sich bei der IV bald auswirken: Denn für die Jahrgänge 1958 und jünger bezahlt die IV ein Jahr länger Rente, bis der 65. Geburtstag erreicht wird. So verlagern sich die Kosten des Lebensjahrs zwischen 64 und 65 von der AHV auf die IV.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

provisorisch

Leistungsart

 

Dez 14

 

Dez 15

 

Dez 16

 

Dez 17

 

Dez 18

 

Dez 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Altersrenten

 

18‘685

 

19‘361

 

20‘093

 

20'879

 

21'507

 

22'199

Witwen-  u. Witwerrenten

 

1‘892

 

2‘008

 

2'089

 

2'193

 

2'283

 

2'423

IV-Renten

 

2‘110

 

2‘089

 

2‘069

 

2'017

 

1'960

 

1'974

Familienzulagen

 

6‘317

 

6‘323

 

6‘387

 

6'246

 

6'175

 

6'085

Ergänzungsleistungen

 

761

 

780

 

804

 

841

 

830

 

875

Hilflosenentschädigungen

 

420

 

415

 

459

 

473

 

451

 

466

Pflegegeld

 

390

 

381

 

408

 

439

 

461

 

485

Blindenbeihilfen

 

41

 

43

 

45

 

43

 

49

 

50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total

 

30‘616

 

31‘400

 

32‘354

 

33'131

 

33'716

 

34'557

 

Diese Aufzählung umfasst nur Hauptleistungen. Es gibt noch viele weitere Zusatzleistungen wie etwa Kinderrenten zu AHV und IV (715 Ende 2019), Waisenrenten (348 Ende 2019) oder die aus dem alten Recht weitergeführten Zusatzrenten für die Ehefrau (1'486 Ende 2019). Entscheide über die Kostenübernahme von medizinischen Massnahmen können zum Teil ebenfalls zu längeren Phasen der Leistungsausrichtung führen (annähernd 400 Entscheide pro Jahr). In der o.g. Statistik nicht erfasst sind die zahlreichen Einzelfallentscheidungen. Solche Kunden sind z.B. Empfänger von einmaligen Kostenbeiträgen für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte).