Corporate Governance

Im Allgemeinen

Beim AHV-Fonds, IV-Fonds usw. handelt es sich um "Volksvermögen"; dieser "Eigner" (Volksvermögen) wird vertreten durch die Regierung.

Unter Corporate Governance ist zu verstehen: auf das Eignerinteresse ausgerichtete Grundsätze, die "unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene, Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben" (Schedler/Müller/Sonderegger, 2011, Public Corporate Governance).

Anwendung des ÖUSG

Auf die AHV-IV-FAK-Anstalten findet als Rahmengesetz das ÖUSG Anwendung (Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen). Es enthält verschiedene Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder der strategischen Führungsebene (Verwaltungsrat), Unvereinbarkeitsregeln, Amtsdauer, Ausstandsregeln, Strategieprozess, Transparenz, Regierungsaufsicht usw.

Spezialgesetze

Die einzelnen auf die AHV-IV-FAK-Anstalten Anwendung findenden Spezialgesetze (AHV-Gesetz usw.) enthalten weitere, individuelle Sonderregelungen vor allem hinsichtlich der einzelnen Organe (Verwaltungsrat, Direktion, Revisionsstelle): Wahl der Organe, Anforderungen an die Organe, Aufgaben der Organe (sowie Einzelheiten zur Staatsaufsicht und den Obliegenheiten der Regierung).

Public Corporate Governance Code

Als Ergänzung zum Rahmengesetz und den Spezialgesetzen hat die Regierung einen "Public Corporate Governance Code" erlassen. Es handelt sich um Empfehlungen an die  strategische Führungsebene (bspw. zur Arbeitsweise des Verwaltungsrats) aber auch zur Zusammenarbeit der strategischen Führungsebene mit der operativen Führungsebene (Direktion). Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Bindung, Abweichungen müssen jedoch offen gelegt werden ("comply or explain").

Integrität und Loyalität

Die AHV-IV-FAK-Anstalten haben sich ein Reglement über Integrität und Loyalität gegeben. Es findet Anwendung auf interne Verantwortliche und auch externe Dienstleister, die an der Vermögensverwaltung beteiligt sind. Es geht um Regelungen der persönlichen Integrität, die Vermeidung von Bevorteilungen, Eigengeschäften, Interessenskollisionen usw. (auch bei Nahestehenden).

Verhaltenskodex der schweizerischen kantonalen Ausgleichskassen

Die Liechtensteinische AHV ist Mitglied der schweizerischen Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. Diese sind (wie auch die Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten) Unternehmen des "service public". Ihre Führungskräfte haben eine hohe Verantwortung (Ehrlichkeit, Integrität und Loyalität) gegenüber der Kundschaft. Mit dem Ziel, die good governance Praktiken in ihren Reihen zu fördern, haben die Direktoren der kantonalen Ausgleichskassen einen Verhaltenskodex verabschiedet (Inkrafttreten: 1. Januar 2013). Der Verhaltenskodex beschreibt Leitlinien für die Aufgabenerfüllung  des "oberen Managements" der  operativen Geschäftsführung (Direktion, Abteilungsleiter, Stabsstellenleiter):

Interessenskonflikte, Geschenkannahme, Verwendung der Infrastruktur, Vertraulichkeit usw.. Als Mitglied der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen haben sich  Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten diesem Verhaltenskodex unterstellt.

Praxis

In der Praxis reflektieren die Organe ihr Verhalten jährlich in Schriftform auf der Basis von "Check-Listen" und geben schriftlich entsprechende Integritäts- und Loyalitätserklärungen ab (und zwar sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats, sämtliche Mitglieder der von ihm bestellten ständigen Ausschüsse und befristeten Arbeitsgruppen, die Direktion und deren Stellvertreter, die Mitglieder der erweiterten Geschäftsleitung). Entsprechende Regelungen (sowie jährliche schriftliche Bestätigungen über die Einhaltung dieser Regelungen) gelten auch für externe Dienstleister (Wertschriften-Beratung, Wertschriften-Management, Depotbanken, Wertschriften-Buchhaltung und Controlling, Beratung im Immobilienbereich, Immobilien-Verwalter).