Allgemeines

Leistungen der IV

Die IV (Invalidenversicherung) richtet folgende Leistungen aus:

  • Eingliederungsmassnahmen
  • Invalidenrenten

Eingliederung vor Rente

Das erste Ziel der Invalidenversicherung ist es, behinderte Personen so weit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können. Entsprechend sind auch die Leistungen der IV auf dieses Ziel ausgerichtet: An erster Stelle stehen die Eingliederungsmassnahmen. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern oder zu erhalten. Die behinderten Personen sollen möglichst weiterhin einem Erwerb nachgehen oder in ihrem bisherigen Arbeitsbereich (z.B. im Haushalt) tätig bleiben können. Erst an zweiter Stelle steht die Invalidenrente. Sie wird nur dann ausgerichtet, wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht im erwünschten Ausmass erfolgreich waren oder von vornherein aussichtslos sind.

IV-Ausweis

IV-Rentnerinnen und IV-Rentner erhalten auf Antrag einen IV -Ausweis. Er dient als Bestätigung über den Bezug einer IV-Rente und kann unter anderem als Beleg in Situationen verwendet werden, in denen IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern besondere Vergünstigungen gewährt werden.