HE (Hilflosenentschädigung)

Anspruch auf Hilflosenentschädigung

Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz oder obligatorischer Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein haben ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Anspruch auf Hilflosenentschädigung, sofern sie

  • hilflos sind und
  • keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder auf eine vergleichbare Leistung einer ausländischen Sozialversicherung haben.

Anmeldung

Der Antrag auf Hilflosenentschädigung ist mit dem entsprechenden Formular bei der Invalidenversicherung, Gerberweg 2, 9490 Vaduz, einzureichen.
Weitere Einzelheiten vermittelt das Merkblatt 6.1.