Medizinische Massnahmen

Für Kinder mit einem speziellen Geburtsgebrechen sind besondere medizinische Massnahmen möglich. (Diese sind nicht im IV-Gesetz geregelt, sondern im Gesetz über Ergänzungs-leistungen und werden verwaltungsmässig von der IV abgewickelt). Finanziert werden die zur Behandlung des Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Leistungen. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden sind in einer von der Regierung genehmigten Liste aufgeführt, die bei der IV bezogen werden kann.