Invaliditätsgrad

Feststellung des Invaliditätsgrades

Um den Grad der Invalidität zu bestimmen, unterscheidet die IV zwischen

  • Erwerbstätigen
  • Nichterwerbstätigen und
  • teilweise Erwerbstätigen.

Erwerbstätige

Bei Erwerbstätigen wird der Invaliditätsgrad durch den Einkommensvergleich ermittelt, bei dem die ohne und die mit Behinderung erzielbaren Einkommen einander gegenübergestellt werden.

Nichterwerbstätige

Bei Nichterwerbstätigen (z.B. Hausfrauen, Studenten) wird darauf abgestellt, in welchem Ausmass sie in ihrem Arbeitsbereich behindert sind (Betätigungsvergleich).

Teilweise Erwerbstätige

Bei teilweise Erwerbstätigen erfolgt die Bemessung des Invaliditätsgrades entsprechend der Behinderung in den folgenden beiden Bereichen:

  • Erwerbsleben (Erwerbseinbusse)
  • Bisheriger Aufgabenbereich (Betätigungsvergleich)

Die IV unterscheidet zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund des Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder im bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr tätig sein kann. Der Grad der Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel durch den Arzt festgelegt.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist, wer aufgrund des Gesundheitsschadens auf dem gesamten in Betracht kommenden Arbeitsmarkt keine Erwerbsarbeit mehr ausüben kann. Für die Bemessung des Invaliditätsgrades ist ausschliesslich die Erwerbsunfähigkeit massgebend.