Die Regierung hat die Verordnung über die Abänderung der Familienzulagenverordnung verabschiedet. Die neue Verordnung wird noch im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Sie beinhaltet Bestimmungen zum Elterngeld, zum Mutterschaftsgeld und zum Vaterschaftsgeld. Merkblätter zu den drei Bereichen finden Sie auf unserer Homepage.
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Vaterschaftsgeld
Der Liechtensteinische Landtag hat vergangenes Jahr mit Beginn 01. Januar 2026 die Einführung einer bezahlten Vaterschaftszeit sowie einer bis zu 4 Monate andauernden Elternzeit (davon maximal 2 Monate durch die FAK bezahlt) beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Durchführung des bis dato durch die Krankenkassen ausbezahlten Mutterschaftstaggeldes per 01. Januar 2026 an die Liechtensteinische FAK zu übertragen.
Die Regierung hat nun die Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen und den Erwerbsersatz (FZEG) und die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erlassen. In der Verordnung zum FZEG sind vor allem die Berechnungen der einzelnen Leistungen geregelt. Beim Elterngeld ist präzisiert, wie die Vergütung erfolgt, wenn eine Person monatsweise, tageweise oder stundenweise Elternzeit beansprucht hat.
Die Liechtensteinische AHV-IV-FAK geht davon aus, dass durch die Veröffentlichung der Merkblätter zu Eltern-, Mutterschafts-, und Vaterschaftsgeld die wichtigsten Fragen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Berechnung und Ausrichtung der Leistungen beantwortet sind. Arbeitsrechtliche Fragen sind auf der Grundlage des Arbeitsrechts zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu regeln, sie sind deshalb auch nicht Gegenstand des Gesetzes über die Familienzulagen und den Erwerbsersatz und den dazu erlassenen Verordnungen. Folglich finden sich arbeitsrechtliche Themen auch nicht in den Merkblättern der AHV-IV-FAK.