Liechtensteinische AHV-IV-FAK

AHV-Newsletter 2025-05

Eltern-, Mutterschafts-, Vaterschaftsgeld

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Regierung hat die Verordnung über die Abänderung der Familienzulagenverordnung verabschiedet. Die neue Verordnung wird noch im Landesgesetzblatt veröffentlicht. Sie beinhaltet Bestimmungen zum Elterngeld, zum Mutterschaftsgeld und zum Vaterschaftsgeld. Merkblätter zu den drei Bereichen finden Sie auf unserer Homepage.

Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Vaterschaftsgeld

Der Liechtensteinische Landtag hat vergangenes Jahr mit Beginn 01. Januar 2026 die Einführung einer bezahlten Vaterschaftszeit sowie einer bis zu 4 Monate andauernden Elternzeit (davon maximal 2 Monate durch die FAK bezahlt) beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Durchführung des bis dato durch die Krankenkassen ausbezahlten Mutterschaftstaggeldes per 01. Januar 2026 an die Liechtensteinische FAK zu übertragen. 

Die Regierung hat nun die Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen und den Erwerbsersatz (FZEG) und die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung erlassen. In der Verordnung zum FZEG sind vor allem die Berechnungen der einzelnen Leistungen geregelt. Beim Elterngeld ist präzisiert, wie die Vergütung erfolgt, wenn eine Person monatsweise, tageweise oder stundenweise Elternzeit beansprucht hat.  

Die Liechtensteinische AHV-IV-FAK geht davon aus, dass durch die Veröffentlichung der Merkblätter zu Eltern-, Mutterschafts-, und Vaterschaftsgeld die wichtigsten Fragen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Berechnung und Ausrichtung der Leistungen beantwortet sind. Arbeitsrechtliche Fragen sind auf der Grundlage des Arbeitsrechts zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu regeln, sie sind deshalb auch nicht Gegenstand des Gesetzes über die Familienzulagen und den Erwerbsersatz und den dazu erlassenen Verordnungen. Folglich finden sich arbeitsrechtliche Themen auch nicht in den Merkblättern der AHV-IV-FAK.
Ältere Ausgaben des Newsletter finden Sie jeweils unter der Rubrik „Aktuelles“ im Archiv auf unserer Homepage.

Freundliche Grüsse
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
03. September 2025

Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht darauf.
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
Gerberweg 2, Postfach 84
9490 Vaduz
Liechtenstein

+423 / 238 16 16
ahv@ahv.li
Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.