Liechtensteinische AHV-IV-FAK

AHV-Newsletter 2025-07

Änderung der FAK-Beitragssätze ab 2026

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Familienausgleichskasse entrichtet ab 2026 neue Leistungen für Eltern. Um diese zu finanzieren, zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neu per 01. Januar 2026 einen Beitrag von 0.2 Prozent ihres massgebenden Lohnes. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz unverändert bei 1.9 Prozent. Der Verwaltungskosten-Beitrag liegt bei 5 Prozent der Versicherungsbeiträge.

Der Liechtensteinische Landtag hat in seiner Novembersession 2024 Beitragsänderungen für Arbeitnehmende beschlossen. Damit werden jene zusätzlichen Leistungen mitfinanziert, welche die Familienausgleichskasse ab Januar 2026 neu ausrichtet: Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entrichten neu einen Beitrag von 0.2% ihres Lohnes an die Familienausgleichskasse.

  • Für Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Arbeitnehmende ohne beitragspflichtige Arbeitgebende erhöht sich der Beitrag auf 2.1% (bisher: 1.9%).

  • Der Beitragssatz für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bleibt unverändert bei 1.9%. Auch der Verwaltungskostenbeitrag bleibt bei 5 Prozent der Versicherungsbeiträge, das sind neu 0.5850 Prozent des massgebenden Lohnes.
Hier sehen Sie die ab 01. Januar 2026 gültigen Beitragssätze:
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Was ändert sich mit der abgeänderten Familienzulagenverordnung? In unseren Merkblättern beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Berechnung und Ausrichtung der neuen Leistungen: Ältere Ausgaben des Newsletter finden Sie jeweils unter der Rubrik „Aktuelles“ im Archiv auf unserer Homepage.

Freundliche Grüsse
Liechtensteinische AHV-IV-FAK
Oktober 2025

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