Taggeld und Spesenersatz

Taggelder und Reisekosten ergänzen die Eingliederungsmassnahmen.

Taggeld

Taggelder sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familie während der Eingliederung sicherstellen. Anspruch auf Taggelder haben Versicherte erst, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Taggelder können auch während Untersuchungs-, Warte- und Anlernzeiten ausgerichtet werden.

Spesenersatz

Zur Abklärung des Leistungsanspruches und zur Durchführung von Eingliederungsmassnahmen können Spesen entstehen.

Es werden folgende Spesen abzüglich des Selbstbehalts vergütet:

  • Reisekosten (in der Regel zu Tarifen der öffentlichen Transportmittel)
  • Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei Übernachtung ausserhalb der üblichen Wohnstätte
  • Materialkosten (Schulmaterial, Werkzeuge, Berufskleider und dergleichen)