Kinderrente IV

Der Anspruch auf Kinderrente zur Invalidenrente besteht

  • allgemein bis zur Vollendung des 18. Altersjahres des Kindes
  • für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 20. Altersjahr.