Der Anspruch auf Leistungen ist auf dem entsprechenden Formular anzumelden, das bei der IV-Anstalt bezogen werden kann.

Angehörige von Staaten des EWR mit Wohnsitz in Liechtenstein können sich bei der liechtensteinischen IV für den Bezug der Rente eines anderen Mitgliedstaates des EWR anmelden. Die IV-Anstalt übermittelt die notwendigen Unterlagen an die Abkommensstaaten. Dasselbe gilt auch für schweizerische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Liechtenstein.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Europäischen Wirtschaftsraum reichen die Anmeldung bei der zuständigen staatlichen Versicherung ihres Wohnsitzlandes ein.