Behinderungsbedingte Mehrkosten
Als behinderungsbedingte Mehrkosten können ausgewiesene Kosten bis zu 4'000 CHF jährlich vergütet werden für:
- Hilfe einer Drittperson im Haushalt;
- Transporte zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort;
- Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung.