Teuerungsanpassung

Die AHV- und IV-Renten werden auf Januar 2023 hin erhöht. Der Landtag hat am 4. November 2022 entschieden, vom so genannten Preisindex auf den Mischindex zu wechseln. Die Regierung hatte damit die Möglichkeit, die Renten zu erhöhen. Sie hat am 13. Dezember 2022 beschlossen, den Eckwert der Mindestrente von aktuell CHF 1'160.- auf CHF 1'190.- zu erhöhen. Das entspricht rund 2.6%.

Dieser Eckwert der monatlichen Mindestrente (x 13) entspricht ab Januar 2023 einem Rentenindex von 222.7 Punkten. Dies ist der Mittelwert aus folgenden zwei Komponenten:

a)   196.9 Punkten für die Preisentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Landesindexes der Konsumentenpreise von 205.0 Punkten (September 1977 = 100);

b)   248.5 Punkten für die Lohnentwicklung, entsprechend einem Stand des schweizerischen Nominallohnindexes von 2495 Punkten (Juni 1939 = 100). 

Sie finden die Publikationen zu den jeweiligen Indexen auf www.llv.li.