Rentenhöhe
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung betragen für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer und deren Hinterlassene je nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen:
Rentenposten |
monatlicher Mindestbetrag (in CHF) |
monatlicher Höchstbetrag (in CHF) |
---|---|---|
Altersrente |
1'190 |
2'380 |
Witwenrente / Witwerrente |
952 |
1'904 |
Waisenrente |
476 |
952 |
Kinderrente |
476 |
476 |
Der Betrag der einzelnen Rentenarten leitet sich von der Höhe der Altersrente ab.
So beträgt die Witwen- und Witwerrente 80% und die Waisenrente 40% der entsprechenden Altersrente.
Die Kinderrente beträgt 40% des Mindestbetrages der für die Rente des Vaters oder der Mutter (Stammrente) anwendbaren Rentenskala.
Verwitwete Personen, die eine Altersrente oder Invalidenrente der Liechtensteinischen AHV/IV beziehen, erhalten je nach Höhe der bisherigen Rente einen sogenannten Verwitwetenzuschlag von bis zu 20% ihrer Rente.
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 43) gilt bis 31.12.2017 15 KB
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 44) gilt bis 31.12.2022 96 KB
- Rententabelle "Vollrente" (Rentenskala 44) gilt ab 01.01.2023 188 KB