Nichterwerbstätige

Die Beiträge von nichterwerbstätigen Personen, die nicht den Mindestbeitrag zu entrichten haben, bemessen sich auf der Grundlage des Vermögens, des Renteneinkommens sowie anderer wiederkehrender Leistungen.

Die Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, IV und FAK belaufen sich inkl. Verwaltungskostenbeiträge jährlich auf CHF 362.25 (Mindestbeitrag) bis CHF 12'075.00 (Maximalbeitrag).

Folgende Personen haben den Mindestbeitrag zu entrichten:

  • nichterwerbstätige Ehepartner von erwerbstätigen Personen;
  • nichterwerbstätige Ehepartner von Rentenbezügern;
  • nichterwerbstätige Bezüger von Invalidenrenten;
  • nichterwerbstätige Versicherte, die aus öffentlichen Mitteln oder von Drittpersonen unterhalten oder dauernd unterstützt werden;

Personen, die in Ausbildung stehen und die während eines Kalenderjahres keine Beiträge oder weniger als den Mindestbeitrag entrichtet haben.

Nichterwerbstätige haben keine Beiträge an die ALV zu entrichten.