Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet am Ende des Kalendermonats, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

  • Für Männer und Frauen der Jahrgänge 1958 und jünger liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren.
  • Für Männer und Frauen des Jahrgangs 1957 und älter liegt das ordentliche Rentenalter seit 01.01.2010 bei 64 Jahren.

Für nichterwerbstätige Personen, die eine Altersrente vorbeziehen, endet die Beitragspflicht mit dem letzten Tag des Monats vor Beginn des Rentenbezuges.