Beitragsansätze AHV / IV / FAK / VK (gültig ab 01.01.2017)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten für die AHV-IV 4,55% vom massgebenden Lohn ab, leisten ihrerseits 4,75% und liefern die ganzen 9,3% an die Verwaltung ab. Zusätzlich haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 1,9% vom massgebenden Lohn an die FAK und 0,28% des massgebenden Lohnes als Verwaltungskosten auf die gesamten AHV-IV-FAK Beiträge zu leisten.

Beitragsansätze

Arbeitnehmer/in (in %)

Arbeitgeber/in (in %)

Total (in %)

AHV

3,8000

4,0000

7,8000

IV

0,7500

0,7500

1,5000

FAK

0,0000

1,9000

1,9000

VK

0,0000

0,2800

0,2800

Total

4,5500

6,9300

11,480