Allgemeines

Diese Seiten beschreiben die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Versicherten an die folgenden Zweige der sozialen Sicherheit:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • ALV (Arbeitslosenversicherung)

Zu beachten ist: Das Beitragsinkasso für die ALV wird ab 2011 durch die AHV durchgeführt. ALV-Beiträge für die Jahre 2010 und früher werden jedoch von der ALV (Amt für Volkswirtschaft) in Rechnung gestellt.

Zur Deckung der VK (Verwaltungskosten) erheben die AHV-IV-FAK-Anstalten zusätzlich auf die AHV-IV-FAK-Beiträge auch einen Verwaltungskostenbeitrag.