AHV-Newsletter 2013-05: Unternehmensstrategie der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK

Die entscheidende strategische Ausrichtung der AHV, der IV und der FAK wird, da es sich um ein Gesetzesobligatorium handelt, nicht von diesen selbst festgelegt, sondern vielmehr vom Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt. Die AHV-IV-FAK-Anstalten können weder die Einnahmen- noch die Ausgabenseite selbständig regulieren. Der Landtag bzw. in eingeschränkten Bereichen die Regierung haben zu entscheiden, welche Leistungen (z.B. Renten) zu welchem Preis (z.B. Beiträge) und zu welcher Qualität (z.B. Rentenhöhe, Rentenalter, Rententeuerungsanpassung) geboten werden.

Nachdem die gesetzlichen Vorschriften jedoch eine "Unternehmensstrategie" (nachgelagert zu der von der Regierung erlassenen "Eignerstrategie") verlangen, hat der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK in seiner Sitzung vom 04.07.2013 eine "Unternehmensstrategie" erlassen. Sie finden diese auf unserer Homepage (Link). Es handelt sich dabei im Prinzip um nichts anderes, als das seit Jahren gelebte Verständnis von Verwaltungsrat, Direktion und Belegschaft über die Art, wie die Liechtensteinische AHV-IV-FAK positioniert ist und welchen Fokus sie bei ihren Aufgaben im Vordergrund hat.