AHV-Newsletter 2012-07: Neue Beitragssätze ab 2013

Die Beitragsätze an die AHV, an die IV und an die FAK bleiben im 2013 unverändert
(total: 11.2%). Leider muss aber per 01.01.2013 der Verwaltungskosten-Beitragsatz von 0.4032% auf 0.4704% erhöht werden
(Erhöhung um 0.0672%).

 

Arbeitnehmer/in

Arbeitgeber/in

Total
 

unverändert

2013 (2012) 2013 (2012)
AHV

3.80 %

 

4.00 %

(gleich)

7.80 %

(gleich)

IV

0.75%

 

0.75%

(gleich)

1.50 %

(gleich)

FAK

--

 

1.90%

(gleich)

1.90 %

(gleich)

VK

--

 

0.4704 %

(0.4032 %)

0.4704 %

(0.4032 %)

 

4.55 %

 

7.1204 %

(7.0532 %)

11.6704 %

(11.6032 %)

Die AHV, die IV und FAK haben jeweils einen eigenen Fonds. Aus diesen Fonds werden die Leistungen bezahlt (z.B. Renten). Die Verwaltungskosten (VK) für die Durchführung werden nicht diesen Fonds belastet, sondern es werden zusätzlich VK-Beiträge erhoben. Mit diesen VK-Beiträgen werden die ganzen Durchführungskosten der AHV, aber auch der IV und der FAK gedeckt. Für die Durchführungskosten übertragener Aufgaben (z.B. Ergänzungsleistungen, Pflegegeld usw.) kommt hingegen der Staat auf.

Die Höhe der VK-Beiträge wird in Prozent der eigentlichen Versicherungsbeiträge bemessen (also in Prozent von 11.2%, zum Beispiel per 2013: 4.2% von 11.2% sind 0.4704 „Lohnprozent“). Über die Verwaltungskosten wird gesondert Buch geführt. Die Ausgaben für Renten und weitere Leistungen lagen anno 2011 bei CHF 363.2 Mio.; die Ausgaben für Verwaltungskosten lagen bei 14.2 Mio. (ca. 3.9% der Leistungen).

Bis 2007 lag der VK-Beitragssatz bei 4.0% der Versicherungsbeiträge und das Reserve-Kapital der VK-Rechnung ist stark angewachsen. Aus damaliger Sicht wurde die Reserve als zu hoch erachtet und die VK-Beiträge wurden ab 2008 um 10% gesenkt (auf 3.6% der Versicherungsbeiträge). Seither sind die Reserven der VK-Rechnung entsprechend wieder gesunken und lagen Ende 2011 bei weniger als 1/3 eines Jahresaufwands. Ab diesem unteren Grenzwert nimmt die Regierung eine Neufestsetzung des VK-Beitragssatzes vor (der obere Grenzwert liegt bei 2/3 eines Jahresaufwands). Per 2013 hat die Regierung den VK-Beitragssatz nun auf 4.2% von 11.2% (also auf 0.4707 „Lohnprozent“ erhöht). Es handelt sich dabei im Übrigen nicht um eine Massnahme zur Nachschiessung von Beiträgen an die Pensionsversicherung der Staatsangestellten (der auch die Angestellten der AHV-IV-FAK-Anstalten angeschlossen sind); das würde eine weitere, separate Finanzierung nötig machen.