AHV-Newsletter 2011-09: Einzelheiten zum Lohnbegriff

Die von den AHV-IV-FAK-Anstalten im Mai 2011 bei Arbeitgebern durchgeführte Kundenumfrage zeigt unter anderem den Wunsch nach einer Vereinheitlichung des beitragspflichtigen Lohns bei den verschiedenen Stellen (AHV, Steuer, usw.). Gesetzlich notwendige Änderung war das Inkasso der ALV-Beiträge durch die AHV (vgl. auch AHV-Newsletter 2011-08). Gesetzlich gedeckte Praxisänderungen nehmen die AHV-IV-FAK-Anstalten zusammen mit der Liechtensteinischen Steuerverwaltung vor.

In folgenden Punkte/Ansätzen besteht seit 01.01.2011 eine Identität des Lohnbegriffs zwischen Steuerverwaltung und AHV-IV-FAK-Anstalten (alle Arbeitgebenden wurden im Herbst 2010 mittels Rundschreiben über diese Änderungen orientiert).

  • Privatnutzung des Geschäftswagens: Überlassung des Geschäftswagens an MitarbeiterInnen zur Privatnutzung bildet keinen Lohnbestandteil, wenn die Arbeitnehmenden mindestens CHF 0.70 pro privat gefahrenen Kilometer bezahlen.
  • Geschäftliche Nutzung des Privatwagens: Wenn Arbeitnehmende ihren Privatwagen geschäftlich nutzen und dafür ausschliesslich und höchstens CHF 0.80 pro Kilometer erhalten, so ist diese Entschädigung nicht zum massgebenden Lohn zu zählen.
  • Vergünstigt an Arbeitnehmende abgegebene Waren oder Dienstleistungen: Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmende gratis oder zu einem besonders tiefen Vorzugspreis erworben hat (ausser geringfügige bzw. branchenübliche Rabatte) gehören zum massgebenden Lohn. Dies sind z. B. unter dem Marktwert liegende Hypothekarzinsen. Jener Teil, der unter dem branchenüblichen Zinssatz liegt, stellt Lohnbestandteil dar.
  • REKA-Check-Vergünstigungen: REKA-Check-Vergünstigungen bis CHF 600.- pro Jahr sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Übersteigt die Verbilligung diesen Betrag, so gehört der übersteigende Teil zum massgebenden Lohn. Massgebender Lohn liegt auch vor, wenn REKA-Checks nicht bloss vergünstigt, sondern gratis abgegeben werden.

Weitere Einzelheiten zum Lohnbegriff finden Sie unter www.ahv.li/beitraege/arbeitnehmer-arbeitgeber/massgebender-lohn.html und unter www.ahv.li/online-schalter/merkblaetter.html.