AHV-Newsletter 2011-02: Verwaltungskostenbeiträge

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. April 2011 einen Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet. Es geht dabei unter anderem um die Einführung von Mindest- und Höchstgrenzen bei den Reserven des Kapitals der Verwaltungskostenrechnung (die Verwaltungskostenrechnung wird separat vom AHV-Fonds geführt). Sie finden die Pressemitteilung der Regierung auf dem Pressespiegel unserer Homepage. Den ausführlichen Bericht und Antrag der Regierung finden Sie als Nr. 51/2011 auf der Webseite der Landesverwaltung.

Kontakt zur AHV: Umfassende Informationen zu Beiträgen und Leistungen der AHV-IV-FAK finden Sie auf unserer Website. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen unsere Fachleute gerne. Sie können ganz allgemein an uns gelangen (Tel. 00423 / 238 16 16 oder ahvahvli) oder auch ganz gezielt eine individuelle Situation besprechen. Wir stehen Ihnen zur Verfügung. Sie finden auf unserer Homepage die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen und die Telefonnummern/E-Mail-Adressen der Ansprechpartner.