Beitragsansätze AHV / IV / FAK / VK (gültig ab 01.01.2024)

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten für die AHV-IV 4.7% vom massgebenden Lohn ab, leisten ihrerseits 4.9% und liefern die ganzen 9.6% an die Verwaltung ab. Zusätzlich haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 1,9% vom massgebenden Lohn an die FAK und 0.575% des massgebenden Lohnes als Verwaltungskosten auf die gesamten AHV-IV-FAK Beiträge zu leisten.

Beitragsansätze

Arbeitnehmer/in (in %)

Arbeitgeber/in (in %)

Total (in %)

AHV

4,025

4,225

8,250

IV

0,675

0,675

1,350

FAK

0,0000

1,9000

1,9000

VK

0,0000

0,575

0,575

Total

4,7000

7,375

12,075