Individuelles Konto (IK)

Da die Erwerbseinkommen, auf denen Beiträge bezahlt wurden, die Höhe der späteren Rente bestimmen, führt die AHV-Anstalt für jeden Versicherten ein Individuelles Konto (IK). Darauf werden jedes Jahr die Erwerbseinkommen und die Beitragsmonate eingetragen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der AHV-Anstalt jeweils am Jahresende zu melden, wie sich die von ihm abgelieferten Beiträge auf seine einzelnen Arbeitnehmer verteilen. Bei Nichterwerbstätigen wird ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen ins IK eingetragen.

Die Versicherten haben das Recht, bei der AHV-Anstalt kostenlos einen IK-Auszug zu bestellen.