Leistungen der AHV-IV-FAK

EL (Ergänzungsleistungen)  >  Behinderungsbedingte Mehrkosten
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Behinderungsbedingte Mehrkosten

Als behinderungsbedingte Mehrkosten können ausgewiesene Kosten bis zu CHF
4'000.-- jährlich vergütet werden für:

  • Hilfe einer Drittperson im Haushalt;
  • Transporte zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort;
  • Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung.
Drei Sachbearbeiter(innen) im Büro
 
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