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Früherfassung in der IV

28.06.2007

Der Landtag hat am 25. Oktober 2006 per Gesetz die Einführung der „Früherfassung“ in der Invalidenversicherung beschlossen.

Die Früherfassung hat den Zweck, spätere Invaliditätsfälle nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Früherfassung erfolgt auf der Basis einer Meldung an die Invalidenversicherung (typisches Beispiel: Meldung des Arbeitgebers über einen Krankenstand von 6 Wochen ohne Unterbruch).

Weitere Einzelheiten vermitteln die Merkblätter 3.4 und 3.5.




 


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