Leistungen der AHV-IV-FAK

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Sonderschulung

An die Sonderschulung Minderjähriger sowie an pädagogisch-therapeutische Massnahmen entrichtet die IV Betriebsbeiträge für jede bei ihr versicherte Person.

Die Sonderschulung kann in einer Sonderschule, in einer Regelschule oder in Form eines Privatunterrichtes erfolgen.

Es werden folgende Betriebskostenbeiträge ausgerichtet:

  • ein Schulkostenbetrag von CHF 18'690.-- pro Schuljahr
  • ein Verpflegungskostenbetrag bei Externatsaufenthalt von CHF 1'470.-- pro Schuljahr
  • ein Kostgeldbetrag bei Internatsaufenthalt von CHF 56.-- pro Übernachtung

Die IV vergütet dem Staat 50 % der Kosten, die dem Staat aus zusätzlich zum eigentlichen Unterricht notwendigen von privaten Trägern durchgeführten pädagogisch-therapeutischen Massnahmen erwachsen.

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