Rentenhöhe
Zur Berechnung des IV-Rentenbetrages wird das gleiche System wie bei den AHV-Renten angewendet:
Ausschlaggebend ist, wie lange die behinderte Person versichert und wie hoch ihr massgebendes durchschnittliches Einkommen war. Die IV-Renten sind gleich hoch wie diejenigen der AHV. Die maximale Rente ist doppelt so hoch wie die minimale Rente.
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Invaliditätsgrad in % |
Rente |
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40 - 49 |
Viertelsrente |
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50 - 66 |
halbe Rente |
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ab 67 |
ganze Rente |
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Minimum Franken im Monat |
Maximum Franken im Monat |
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1/1 |
1/2 |
1/4 |
1/1 |
1/2 |
1/4 |
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Invalidenrente |
1'160.-- |
580.-- |
290.-- |
2'320.-- |
1'160.-- |
580.-- |
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Kinderrente |
464.-- |
232.-- |
116.-- |
464.-- |
232.-- |
116.-- |
Weihnachtsgeld
Wer im Dezember eines Jahres eine Rente der IV bezieht, erhält als zusätzlichen Rententeil alljährlich eine Zahlung in der Höhe der im Dezember zustehenden Rente.
Für Staatsangehörige eines Staats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gilt bezüglich Kinderrenten folgende Sonderregelung:
Wohnt die Rentnerin oder der Rentner nicht in Liechtenstein, sondern in einem anderen EWR-Staat, der seinerseits Leistungen für Kinder ausrichtet, so zahlt Liechtenstein nur den Differenzbetrag zwischen den liechtensteinischen Leistungen (Kinderrente und Familienzulagen) und den allfälligen niedrigeren Familienleistungen des anderen Staates.



