Leistungen der AHV-IV-FAK

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Rentenanspruch

Voraussetzungen für eine IV-Rente

Invalidenrenten werden ausgerichtet, wenn Eingliederungsmassnahmen nicht oder nur beschränkt möglich sind oder ihr Ziel nicht erreichen.
Für den Anspruch auf eine Invalidenrente muss die versicherte Person während mindestens eines Jahres Beiträge geleistet haben.
Der Rentenanspruch entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem die Arbeitsunfähigkeit während eines Jahres durchschnittlich mindestens 40 Prozent betragen hat.
Die IV-Rente wird frühestens nach Erreichen des 18. Altersjahres ausgerichtet.
Der Anspruch erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, spätestens aber, wenn ein Anspruch auf eine Altersrente der AHV entsteht.

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