Leistungen der AHV-IV-FAK

IV  >  Lohnzuschuss
Sitemap Seite drucken, in einem neuen Fenster
normalen Schriftgrad einstellen grossen Schriftgrad einstellen sehr grossen Schriftgrad einstellen

Lohnzuschuss

Mit dem Lohnzuschuss wird die berufliche Eingliederung von Personen angestrebt, die zum Teil noch arbeitsfähig sind.

Der Lohnzuschuss ist bei einem IV-Grad von mindestens 40 % möglich. Der Lohnzuschuss wird an den Arbeitgeber ausgerichtet und ermöglicht es den entsprechenden Unternehmen, den betriebsüblichen, für eine bestimmte Stelle vorgesehenen Lohn auszuzahlen, auch wenn die behinderte Person nicht dieselbe Arbeitsleistung erbringen kann wie eine nicht behinderte Person.

Zertifizierte Barrierefreie Website Qualität AA